Teils der Klinge wurde an der Messerklinge (ohne Spitze) (Spur 4) ebenfalls DNA von mindestens drei Spurengebern gefunden, wobei die Spur F._____ zugeordnet werden konnte (UA act. 1191). Auf dem eigentlichen Messergriff (Spur 4) konnte ein DNA-Mischprofil von mindestens drei Spurengebern gefunden werden, wobei diese mit dem DNA-Profil von E.C._____ und C.C._____ erklärbar seien (UA act. 1192). Dass dies der Fall sei, weil C.C._____ und E.C._____ ab und zu bei - 23 -