Ab der Messerklinge von Spur 8 wurde ein DNA-Mischprofil von mindestens vier Spurengebern erstellt, welche mit den DNA-Merkmalen von B._____ und C.C._____ erklärt werden konnten (UA act. 1193). Ab dem Messergriff (Spur 8) konnte ein Mischprofil von mindestens vier Spurengebern erstellt werden, wobei das Hauptprofil mit dem DNA-Profil von E.C._____ übereinstimme (UA act. 1193 f.). Beim anderen Messer ist die Klinge ca. in der Mitte abgebrochen. Auf der abgebrochenen Messerklinge bzw. der Messerspitze (Spur 5) wurde DNA von mindestens drei Spurengebern gefunden, welche jedoch keinem der Beteiligten zugeordnet werden konnte (UA act. 1190). Am dazugehörigen Griff des Messers inkl. des hinteren