_ waren die Beschuldigten unbewaffnet. Es wäre auch nicht nachvollziehbar, dass sie einen oder mehrere Stühle an den Tatort mitbringen sollten. Vielmehr ist davon auszugehen, dass der Stuhl von den Privatklägern gebracht worden ist. Dasselbe gilt für die gefundenen zwei Messer. Es wurden zwei Messer (bzw. drei Teile davon) aufgefunden und sichergestellt. Deren Auswertung liegt in Form eines Spurensicherungsberichts vor (UA act. 1168 ff.). Ab der Messerklinge von Spur 8 wurde ein DNA-Mischprofil von mindestens vier Spurengebern erstellt, welche mit den DNA-Merkmalen von B._____ und C.C._____ erklärt werden konnten (UA act.