Der Beschuldigte schilderte die Geschehnisse so, dass es katastrophal ausgeartet sei, es habe eine etwa fünfminütige Schlägerei gegeben. Er habe sich nur verteidigen wollen, um sein Leben zu schützen. Es sei mit Stühlen und Stöcken auf sie eingeschlagen worden, er könne nicht sagen von wem er geschlagen worden sei, da es eine Schocksituation gewesen sei. Sie selbst hätten keine gefährlichen Gegenstände dabeigehabt (UA act. 1578 ff.). Er selbst habe sich mit den Armen über dem Körper geschützt und habe dann ein Stuhlbein genommen (UA act. 620 f.). Anlässlich der Schlusseinvernahme ergänzte er, dass er zu Boden gefallen sei. Jemand, eventuell D.C.___