1449), am 21:01 Uhr D.C._____. Gemäss Polizeirapport traf die erste Patrouille um 21:05 Uhr am Tatort ein (UA act. 1102), wobei die Beschuldigten nicht mehr dort waren. Es ist nicht - 18 - denkbar, dass in dieser kurzen Zeit noch eine weitere Schlägerei stattgefunden hat. So hat die Zeugin M._____, welche als Nachbarin die Polizei angerufen hat, an der Berufungsverhandlung auch ausgesagt, dass es eine ganze Weile lang laut gewesen sei und dann die Polizei gekommen sei (Protokoll Berufungsverhandlung S. 5 f.). Ansonsten konnte M._____ keine relevanten Angaben zum Vorfall machen, da sie diesen nicht gesehen hat.