Insbesondere Blutspritzer können nur in einem dynamischen Geschehen entstehen. Sie belegen also, dass die Personen in der unmittelbaren Nähe standen, als die genannten Personen verletzt worden sind. Auch die Blutanhaftungen können nur an die Kleidung der Beschuldigten gelangt sein, wenn bei ihrer Anwesenheit in Gemeinde W._____ bereits Blut am Tatort vorhanden war. Die Beschuldigten müssen gestützt auf diese Blutspuren somit anwesend gewesen sein, als – zumindest erste – blutenden Verletzungen der Privatkläger entstanden sind, sie sind somit ein starkes Indiz für Verletzungen durch die Beschuldigten.