Auch die Privatkläger können sich entweder noch am Tatort oder im Spital teilweise abgesprochen haben, auch wenn sie hierfür nicht allzu viel Zeit gehabt haben dürften. Sie haben bereits bei den rechtsmedizinischen Untersuchungen erste Angaben zum Tatablauf und der Herkunft der festgestellten Verletzungen gemacht, ihre dortigen Aussagen deckten sich im Wesentlichen mit den Angaben, die sie einen Tag später bei der Polizei gemacht haben.