Es ist zu beachten, dass beiden Gruppen eine gewisse Absprache der Aussagen möglich gewesen ist. Die Beschuldigten sind nach dem Vorfall gemeinsam vom Tatort weggefahren und waren über eine Stunde unterwegs, bevor sie sich bei der Polizei gemeldet haben und schliesslich an den Tatort zurückgekehrt sind. Auch die Privatkläger können sich entweder noch am Tatort oder im Spital teilweise abgesprochen haben, auch wenn sie hierfür nicht allzu viel Zeit gehabt haben dürften.