Beschuldigten geschlagen werden sollte, zu schliessen. Die Auswertung der Sprachnachrichten hat ergeben, dass diese Aussage – entgegen der Anklage – nicht von H._____, sondern einem anderen Insassen des Autos stammt, was von der Übersetzerin O._____ bestätigt wurde. Stattdessen hatte H._____ I._____ auf den Sprachnachrichten beruhigt («Ja, I._____, sei beruhigt, denn wir wissen wie… wie wir ihn nehmen sollen… sei beruhigt… wir sind nicht solche, welche springen und ihn umbringen und nicht mehr wissen, wo uns der Kopf steht…»). Die Sprachnachrichten belegen damit keinen Tatbeitrag von H._____.