Die Tatsache, dass an der Hose von H._____ Blutanhaftungen von B._____ gefunden worden sind (UA act. 1272 f.), belegt einzig, dass er sich bei den Verletzungshandlungen zum Nachteil von B._____ am Tatort befunden hat. Da es sich um Anhaftungen handelt können diese auch nach den eigentlichen Handlungen an seine Hose gelangt sein. B._____ hat relativ viel Blut verloren, der Beschuldigte kann auch durch einen der Angreifer bzw. dessen Schlag- oder Schnittgegenstand mit dem Blut in Kontakt gekommen sein. Die genaue Entstehungsgeschichte dieser Blutspur kann jedoch gestützt auf die Aussagen von B._____ offenbleiben.