Protokoll Berufungsverhandlung S. 8 ff.). Dass er kein Messer gesehen hat, erweckt keine Zweifel an der Glaubhaftigkeit seiner Aussagen. Es wäre ein leichtes gewesen, zu behaupten, er habe ein Messer in der Hand von F._____ gesehen. Vielmehr spricht diese Lücke für die Glaubhaftigkeit seiner Aussage. B._____ wurde gemäss den Ausführungen der Polizei nicht in seinem Zimmer, sondern im Gang aufgefunden. Entgegen der Vorinstanz ist jedoch nicht davon auszugehen, dass dies gegen die Glaubhaftigkeit seiner Aussagen spricht, weil er angegeben hatte, das Zimmer nicht verlassen zu haben (UA act.