Das Obergericht geht hingegen davon aus, dass es zu einer wechselseitigen Auseinandersetzung zwischen dem Beschuldigten, G._____, F._____ und allfälligen weiteren Personen sowie A._____, D.C._____, C.C._____ und E.C._____ gekommen ist, bei welcher sämtliche Personen aktiv mitgewirkt haben und die dokumentierten Verletzungen entstanden sind. Hingegen lassen sich die genauen Tatbeiträge sowie der Verlauf der Auseinandersetzung nicht rekonstruieren, womit der übrige angeklagte Sachverhalt nicht erstellt ist.