__ nicht angeklagt sei und sich der Sachverhalt ihres Erachtens anders als hinsichtlich E.C._____ und C.C._____ angeklagt, abgespielt habe. Sie hat sämtliche Beschuldigten vollumfänglich freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hielt mit der Berufung am angeklagten Sachverhalt fest und beantragte, der Beschuldigte sei entsprechend schuldig zu sprechen (Berufungsbegründung Staatsanwaltschaft S. 1 ff.). Der Beschuldigte beantragte, die Berufungen der Staatsanwaltschaft sowie sämtlicher Privatkläger seien abzuweisen (Berufungsantwort S. 1 ff. und Plädoyer Berufungsverhandlung S. 1 ff.).