2. 2.1. Der dem Beschuldigten in der Anklage vorgeworfene Sachverhalt habe sich in der Liegenschaft an der X-Strasse._____ in der Gemeinde W._____ ereignet. In der Unterkunft würden Zimmer und Wohnungen vermietet. Sämtliche Privatkläger seien zur Tatzeit Mieter an dieser Adresse gewesen. Von B._____ sei am 9. Februar 2021 um ca. 19:07 Uhr ein Wasserschaden bzw. aufsteigendes Wasser aus dem Lavabo an I._____, welcher als Hauswart bzw. Verwalter der Liegenschaft fungiert habe, gemeldet worden. Dieser habe daraufhin H._____, der im Stundenlohn bei ihm angestellt gewesen sei, kontaktiert und ihn beauftragt, an die Adresse zu fahren.