2.15. Der Beschuldigte reichte am 20. Juli 2023 ein Gesuch um Zusicherung des freien Geleits vom 12. August 2023 bis zum 30. August 2023 ein. Dieser Antrag wurde mit Verfügung vom 28. Juli 2023 abgewiesen. 3. Die Berufungsverhandlung fand am 14. August 2023 zusammen mit den Berufungsverfahren i.S. F._____ (SST.2022.221), G._____ (SST.2022.223), und I._____ (SST.2022.225) statt. Das Obergericht zieht in Erwägung: 1. Aufgrund der Berufungsanträge der Staatsanwaltschaft und der Privatkläger ist das vorinstanzliche Urteil vollumfänglich zu überprüfen (Art. 404 Abs. 1 StPO). Das vorliegende Verfahren ist eines von vier parallel geführten Verfahren.