_ einen Schuldspruch des Beschuldigten in allen Punkten, eine Entschädigung von Fr. 1'508.45 unter solidarischer Haftung der Beschuldigten, die Feststellung, dass der Beschuldigte für künftige Folgen seiner erlittenen Verletzungen aus dem Vorfall schadenersatzpflichtig werde, eine Genugtuung von Fr. 7'500.00 zuzüglich 5% Zins ab dem 9. Februar 2021, unter solidarischer Haftung der Beschuldigten, sowie, dass die Kosten seines Rechtsvertreters für das vorliegende Verfahren den Beschuldigten unter solidarischer Haftung aufzuerlegen, eventualiter auf die Staatskasse zu nehmen seien. -7-