2.2. Mit Berufungserklärung vom 15. September 2022 beantragte C.C._____ die vollumfängliche Verurteilung des Beschuldigten gemäss der Anklage, eine Genugtuung von Fr. 5'000.00 zuzüglich 5% Zins seit dem 9. Februar 2021, zu bezahlen solidarisch mit den weiteren Beschuldigten, sowie die grundsätzliche Verpflichtung, für einen allfälligen künftigen Schaden im Zusammenhang mit dem Ereignis Schadenersatz zu leisten. Die Kosten seines Rechtsvertreters für das vorliegende Verfahren seien dem Beschuldigten aufzuerlegen, eventualiter auf die Staatskasse zu nehmen.