Gegenstand Schwere Körperverletzung, Angriff, Raufhandel usw. -3- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. 1.1. Am 5. August 2021 erhob die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach gegen den Beschuldigten Anklage wegen mehrfachen Angriffs, mehrfacher, teilweise versuchter, schwerer Körperverletzung, eventualiter mehrfacher qualifizierter einfacher Körperverletzung und Raufhandels (GA act. 1 ff.). 1.2. Das Bezirksgericht Zurzach fällte am 8. April 2022 folgendes Urteil: Das Gericht erkennt: 1. Der Beschuldigte wird von Schuld und Strafe freigesprochen.