7.6. Die vorinstanzliche Gerichtskasse wird – soweit noch keine Auszahlung erfolgt ist – angewiesen, dem unentgeltlichen Rechtsbeistand des Privatklägers E.C._____, Rechtsanwalt Q._____, für das erstinstanzliche Verfahren (in sämtlichen Parallelverfahren) eine Entschädigung von gesamthaft Fr. 16'567.75 auszubezahlen. Zustellung an: […] Hinweis zur Bedeutung der bedingt ausgesprochenen Strafe (Art. 44 Abs. 3 StGB)