4.2. Folgende von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmten Gegenstände sind dem Beschuldigten nach Eintritt der Rechtskraft in sämtlichen Parallelverfahren (SST.2022.221 / SST.2022.223 / SST.2022.224 / SST.2022.225) auszuhändigen: - 1 Mobiltelefon Huawei P30, IMEI aaa (Nr. 33) - 1 Paar Turnschuhe Nike, schwarz-weiss (Nr. 34) Die Staatsanwaltschaft trifft die sachgemässen Verfügungen. - 32 - 4.3. Folgende von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmten Gegenstände sind den berechtigten Personen nach Eintritt der Rechtskraft in sämtlichen Parallelverfahren (SST.2022.221 / SST.2022.223 / SST.2022.224 / SST.2022.225) auszuhändigen: