Die anteilsmässig auf die mit einem Freispruch endenden Anklagepunkte entfallenden Kosten verbleiben beim Staat. Vollumfänglich kostenpflichtig werden kann die beschuldigte Person bei einem teilweisen Schuldspruch nur, wenn die ihr zur Last gelegten Handlungen in einem engen und direkten Zusammenhang stehen und alle Untersuchungshandlungen hinsichtlich jedes Anklagepunktes notwendig waren (Urteil des Bundesgerichts 6B_993/2016 vom 24. April 2017 E. 5.3; Urteil des Bundesgerichts 6B_904/2015 vom 27. Mai 2016 E. 7.4 f.). Vorliegend wird der Beschuldigte betreffend B._____ freigesprochen sowie betreffend A._____, D.C._____, C.C._____ und E.C._____ des Raufhandels schuldig gesprochen.