Weitere Faktoren, welche sich strafmindernd oder straferhöhend auswirken könnten, sind nicht ersichtlich. Der Beschuldigte ist 31-jährig, er ist rumänischer Staatsangehöriger und lebt aktuell in der Gemeinde V._____ (Österreich), er hat mit seiner Partnerin drei gemeinsame Kinder im Alter von 4, 6 und 8 Jahren. Er arbeitet als Flughafenmitarbeiter und verdient gemäss eigenen Angaben zwischen Euro 1'800.00 bis 2'000.00. monatlich. Gemäss eigenen Angaben ist er bei guter Gesundheit (Protokoll Berufungsverhandlung S. 33 f.). Relevante, sich auf die Strafhöhe auswirkende Täterkomponenten sind dabei nicht ersichtlich. Insgesamt erscheint seine Strafempfindlichkeit nicht überdurchschnittlich.