In der Gesamtbetrachtung enthält der Sachverhalt ohne Weiteres auch das Erfordernis der Wechselseitigkeit der tätlichen Handlungen, nämlich durch die aktiven Handlungen von C.C._____ und E.C._____. Eine Verletzung des Anklagegrundsatzes ist damit bei einem Schuldspruch des Raufhandels nicht ersichtlich.