Beim anderen Messer ist die Klinge ca. in der Mitte abgebrochen. Auf der abgebrochenen Messerklinge bzw. der Messerspitze (Spur 5) wurde DNA von mindestens drei Spurengebern gefunden, welche jedoch keinem der Beteiligten zugeordnet werden konnte (UA act. 1190). Am dazugehörigen Griff des Messers inkl. des hinteren Teils der Klinge wurde an der Messerklinge (ohne Spitze) (Spur 4) ebenfalls DNA von mindestens drei Spurengebern gefunden, wobei die Spur F._____ zugeordnet werden konnte (UA act. 1191). Auf dem eigentlichen Messergriff (Spur 4) konnte ein DNA-Mischprofil von mindestens drei Spurengebern gefunden werden, wobei diese mit dem DNA-Profil von E.C._____ und C.C.___