liegt in Form eines Spurensicherungsberichts vor (UA act. 1168 ff.). Ab der Messerklinge von Spur 8 wurde ein DNA-Mischprofil von mindestens vier Spurengebern erstellt, welche mit den DNA-Merkmalen von B._____ und C.C._____ erklärt werden könnten (UA act. 1193). Ab dem Messergriff (Spur 8) konnte ein Mischprofil von mindestens vier Spurengebern erstellt werden, wobei das Hauptprofil mit dem DNA-Profil von E.C._____ übereinstimme (UA act. 1193 f.). Beim anderen Messer ist die Klinge ca. in der Mitte abgebrochen.