dass man einen Angriff in erster Linie auf sich bezieht. Dass sich der Beginn der Auseinandersetzung so abgespielt hat, erscheint damit nicht weniger wahrscheinlich, als, dass die Beschuldigten die Privatkläger einzeln geschlagen hätten, als diese nach und nach zur Hilfe geeilt seien. Die Schilderungen der Privatkläger erscheinen im Übrigen nicht nachvollziehbar. Die Brüder C._____ sowie A._____ haben sinngemäss angegeben, jeweils von (fast) allen Beschuldigten gleichzeitig angegriffen worden zu sein. Dass einer nach dem anderen abwartet und dann geschlagen wird, erscheint lebensfremd. Insbesondere waren die Privatkläger den Beschuldigten körperlich auch nicht unterlegen, sondern es