_ diesen jedoch mit seinem Arm abgewehrt habe. G._____ führte aus, dass F._____ – und nicht H._____ – mit dem Messer angegriffen worden sei (UA act. 1619 ff., 330 ff., Protokoll HV S. 79 ff.). Bei F._____ wurde eine Stich- oder Schnittwunde zwischen Ring- und Kleinfinger der linken Hand festgestellt, dieser sei gemäss Gutachten des AC._____ Folge scharfer Gewalt, er sei durch einen Stich oder einen Schnitt erklärbar, passe jedoch grundsätzlich zur Darstellung von F._____, wonach er in ein Messer hineingegriffen habe. Dies bestätigt seine Aussage eines Stichs gegen seine Hand mit dem Messer. Die Widersprüche dazu, wem der Angriff von E.C.___