Eine Analyse der DNA- Spuren und Fingerabdrücke auf den Holzstücken, auf denen erhebliche Blutspuren sichtbar sind, wäre somit unerlässlich gewesen. Die Staatsanwaltschaft hat diese zentrale Untersuchungshandlung versäumt. Stattdessen hat I._____ die Holzstücke am Tag nach der Tat auftragsgemäss entsorgt (Protokoll Berufungsverhandlung S. 44, UA act. 2032).