___, an seiner Jacke Blut von D.C._____ und an seinem Schuh Blut von C.C._____ gefunden (Blutanhaftungen bei Hose und Jacke, Blutspritzer beim Schuh, UA act. 1272 f.). Am Schuh von G._____ wurde Blut von E.C._____ gefunden (Blutspritzer, UA act. 1273 f.). Es sind somit Blutspuren sämtlicher Geschädigter gefunden worden. Insbesondere Blutspritzer können nur in einem dynamischen Geschehen entstehen. Sie belegen also, dass die Personen in der unmittelbaren Nähe standen, als die genannten Personen verletzt worden sind. Auch die Blutanhaftungen können nur an die Kleidung der Beschuldigten gelangt sein, wenn bei ihrer Anwesenheit in Gemeinde T._____ bereits Blut am Tatort vorhanden war.