Die Hautdurchtrennung werde eine mehrere Zentimeter lange Narbe hinterlassen. Hierdurch habe sich der Beschuldigte des Angriffs sowie jeweils in Mittäterschaft der schweren Körperverletzung, der versuchten schweren Körperverletzung, eventualiter der qualifizierten einfachen Körperverletzung mit einem gefährlichen Gegenstand schuldig gemacht.