3. 3.1. Folgende Gegenstände werden gestützt auf Art. 69 StGB eingezogen und vernichtet: - 1 IKEA Messer ganz - 1 IKEA Messer mit separater abgebrochener Klinge 3.2. Folgende Gegenstände werden dem Beschuldigten nach Rechtskraft sämtlicher Parallelverfahren (ST.2021.47/48/49/50) während zwei Monaten auf dessen erstes Verlangen hin ausgehändigt und nach unbenutztem Ablauf dieser Frist vernichtet: - 1 Mobiltelefon Huawei P30, IMEI aaa (Nr. 33) - 1 Paar Turnschuhe Nike, schwarz-weiss (Nr. 34)