7.5. Die vorinstanzliche Gerichtskasse wird – soweit noch keine Auszahlung erfolgt ist – angewiesen, dem unentgeltlichen Rechtsbeistand des Privatklägers D.C._____, Rechtsanwalt Abdullah Karakök, für das erstinstanzliche Verfahren (in sämtlichen Parallelverfahren) eine Entschädigung von gesamthaft Fr. 15'666.90 auszubezahlen. 7.6. Die vorinstanzliche Gerichtskasse wird – soweit noch keine Auszahlung erfolgt ist – angewiesen, dem unentgeltlichen Rechtsbeistand des Privatklägers E.C._____, Rechtsanwalt Q._____, für das erstinstanzliche Verfahren (in sämtlichen Parallelverfahren) eine Entschädigung von gesamthaft Fr. 16'567.75 auszubezahlen.