Im Übrigen wird die Zivilklage auf den Zivilweg verwiesen, soweit darauf eingetreten werden kann. 5.3. Die Zivilklage des Privatklägers C.C._____ wird auf den Zivilweg verwiesen, soweit darauf eingetreten werden kann. 5.4. Die Zivilklage des Privatklägers D.C._____ wird auf den Zivilweg verwiesen, soweit darauf eingetreten werden kann. 5.5. Die Zivilklage des Privatklägers E.C._____ wird auf den Zivilweg verwiesen, soweit darauf eingetreten werden kann. 6. 6.1. Die auf das Berufungsverfahren des Beschuldigten entfallenden obergerichtlichen Verfahrenskosten von Fr. 4'000.00 werden dem Beschuldigten auferlegt.