6.2. Die ehemalige amtliche Verteidigerin, Rechtsanwältin Isabella Schibli, hat für das Berufungsverfahren keine Entschädigung geltend gemacht (vgl. Schreiben vom 5. Dezember 2022 und Honorarnote Rechtsanwalt Dumitrescu vom 10. August 2023). Der neue amtliche Verteidiger des Beschuldigten, Rechtsanwalt Dumitrescu, ist für das Berufungsverfahren gestützt auf die von ihm am 10. August 2023 eingereichte Kostennote, angepasst an die effektive Dauer der Berufungsverhandlung, mit gerundet Fr. 12'750.00 aus der Staatskasse zu entschädigen (Art. 135 Abs. 1 StPO i.V.m. § 9 Abs. 1 und 2bis AnwT).