Es ist völlig unklar, wie sich der Raufhandel abgespielt hat. Damit entfällt auch eine Zivilforderung – sowohl eine Schadenersatzforderung als auch eine Genugtuungs- - 43 - forderung – von A._____, D.C._____, C.C._____ und E.C._____ gegenüber dem Beschuldigten und ihre Forderungen sind auf den Zivilweg zu verweisen, soweit darauf eingetreten werden kann.