5.2.2. Sämtliche Privatkläger machen gegenüber dem Beschuldigten Zivilforderungen geltend. Vorliegend ist erstellt, dass der Beschuldigte den Privatkläger B._____ im Gesicht geschnitten hat und damit eine versuchte schwere Körperverletzung begangen hat. Damit ist der Beschuldigte ihm gegenüber grundsätzlich zur Leistung eines daraus resultierenden Schadens verpflichtet. Hinsichtlich der weiteren Privatkläger ist der Beschuldigte des Raufhandels schuldig zu sprechen, da genaue Tatbeiträge und damit eine kausale Verursachung eines Schadens durch den Beschuldigten nicht erstellt werden können. Es ist völlig unklar, wie sich der Raufhandel abgespielt hat.