4. 4.1. Die Staatsanwaltschaft beantragt mit Berufung, es sei eine Landesverweisung von zehn Jahren auszusprechen. Der Beschuldigte lässt für den Fall von etwaigen Schulsprüchen ausführen, dass von einer Landesverweisung aufgrund der fehlenden, von ihm ausgehenden Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzusehen sei (vgl. Protokoll Berufungsverhandlung S. 48).