Weitere Faktoren, welche sich strafmindernd oder straferhöhend auswirken könnten, sind nicht ersichtlich. Der Beschuldigte ist 27-jährig, er ist rumänischer Staatsangehöriger und lebt aktuell in Gemeinde V._____ (Österreich), er hat mit seiner Partnerin zwei gemeinsame Kinder im Alter von 5 und 7 Jahren. Er ist aktuell arbeitslos. Gemäss eigenen Angaben ist er bei guter Gesundheit (Protokoll Berufungsverhandlung S. 31). Insgesamt erscheint seine Strafempfindlichkeit nicht überdurchschnittlich.