Im Rahmen der Asperation ist zu berücksichtigen, dass der Raufhandel in einem engen sachlichen, zeitlichen und örtlichen Zusammenhang zur versuchten Körperverletzung und dem Angriff zum Nachteil von B._____ steht. Dennoch handelt es sich um ein davon abgegrenztes Handeln, welches eine erneute Entschlussfassung bedingt hat und für sich genommen erhebliches Gewicht hatte. Es rechtfertigt sich deshalb, die Einsatzstrafe im Umfang eines Jahres auf 5 Jahre Freiheitsstrafe zu erhöhen.