Durch das Verhalten des Beschuldigten ist auf der rechten Wange von B._____ eine einzelne, relativ dünne und geradlinige Narbe entstanden, die seine Mimik nur ganz beschränkt beeinträchtigt. Dennoch ist sie nicht zu bagatellisieren, da B._____ unter Taubheitsgefühlen unter dem Auge und insbesondere der optischen Beeinträchtigung seines Erscheinungsbilds leidet. Obwohl es sich nur um einen einzigen Schnitt des Beschuldigten gehandelt hat, war seine Einwirkung auf B._____ relativ brutal und es kann vorliegend nur von Zufall gesprochen werden, dass dieser keine schwerwiegendere Verletzung bzw. Entstellung erlitten hat.