Die Vorgehensweise des Beschuldigten und die Verwerflichkeit seines Handelns sind verschuldenserhöhend zu berücksichtigen. Er hat B._____ mit einem unbekannten scharfen Gegenstand an der rechten Wange geschnitten, als dieser stark alkoholisiert in seinem Zimmer schlief und nachdem eine andere Person ihn mit einem kantigen Holzstück auf den - 35 -