Zwar wird ein Aktives zur Wehr setzten der Privatkläger A._____ und D.C._____ im angeklagten Sachverhalt nicht geschildert, jedoch ein solches von C.C._____ und E.C._____. Es ist beim die Privatkläger A._____, D.C._____, C.C._____ und E.C._____ betreffenden Sachverhalt von einem einheitlichen ganzen Tatgeschehen auszugehen. Es hat damit eine ganzheitliche Würdigung stattzufinden (vgl. Urteil des Bundesgerichts 6B_745/2017 vom 12. März 2018 E. 2.2). Es sind somit die Ziffern 1.2, 1.3, 3. und 4 der Anklage gemeinsam zu betrachten. Beim Entscheid über die einheitliche Betrachtung handelt es sich um eine Rechtsfrage, deren Beurteilung in der Zuständigkeit des Gerichts liegt (Art.