Offenbleiben muss auch, in welchem zeitlichen Verhältnis die Auseinandersetzung zwischen den restlichen Beteiligten zum Angriff zum Nachteil von B._____ stand. Damit entfallen Schuldsprüche des Angriffs sowie der jeweils versuchten schweren Körperverletzung. In Frage kommt jedoch die Würdigung des angeklagten Sachverhalts hinsichtlich der Privatkläger A._____, D.C._____, C.C._____ und E.C._____ als Raufhandel.