Da sich die Wohnung von E.C._____ und C.C._____ ein Stockwerk höher und an der anderen Seite des Treppenhauses befindet (siehe Grundrisspläne), ist zumindest fraglich, ob sie so schnell gehört haben, dass eine Auseinandersetzung stattfindet, sie von selbst nach unten gekommen und sich auch direkt bewaffnet haben. H._____ hatte angegeben, dass man von deren Wohnung aus nichts hören könne (UA act. 1654). Falls doch Geräusche wahrgenommen worden sein sollten, wäre zu erwarten gewesen, dass sie zuerst nachgesehen und sich erst dann bewaffnet hätten.