Die Brüder C._____ sowie A._____ haben sinngemäss angegeben, jeweils von (fast) allen Beschuldigten gleichzeitig angegriffen worden zu sein. Dass einer nach dem anderen abwartet und dann geschlagen wird, erscheint lebensfremd. Insbesondere waren die Privatkläger den Beschuldigten körperlich auch nicht unterlegen, sondern es handelt sich – gemäss dem vom Obergericht anlässlich der Berufungsverhandlung gewonnenen Eindruck – um Personen mit kräftiger Statur. Die - 30 - räumlichen Verhältnisse im Flur sind eher eng. Es ist damit bereits faktisch nicht möglich, dass mehrere Personen gleichzeitig auf eine Person einschlagen.