Die Widersprüche dazu, wem der Angriff von E.C._____ mit dem Messer gegolten habe, sind als nicht entscheidend zu betrachten, da nachvollziehbar ist, dass man einen Angriff in erster Linie auf sich bezieht. Dass sich der Beginn der Auseinandersetzung so abgespielt hat, erscheint damit nicht weniger wahrscheinlich, als, dass die Beschuldigten die Privatkläger einzeln geschlagen hätten, als diese nach und nach zur Hilfe geeilt seien. Die Schilderungen der Privatkläger erscheinen im Übrigen nicht nachvollziehbar. Die Brüder C._____ sowie A._____ haben sinngemäss angegeben, jeweils von (fast) allen Beschuldigten gleichzeitig angegriffen worden zu sein.