Er wisse nicht genau wer. Er habe sich im Vorraum befunden, die Tür sei etwas angelehnt gewesen. Er habe dann ein mulmiges Gefühl gehabt. Es habe eine angespannte Stimmung geherrscht. Sie hätten auf Rumänisch gesprochen. Er selbst verstehe diese Sprache nicht. Entsprechend den Aussagen der Beschuldigten gab er an, D.C._____, sei dann in den oberen Stock gegangen und mit zwei Personen runtergekommen. Einmal gab er hierzu an, eine Person habe einen Stuhl und eine zwei Messer gehabt, D.C._____ habe nichts in den Händen gehabt. Der mit dem Stuhl habe auf ihn losgehen wollen und sei wie ein «Rambo» durch den Raum gegangen (UA act. 1866 ff.).