2.6.3. Demgegenüber sprechen diverse Beweismittel gegen den Ablauf gemäss dem angeklagten Sachverhalt und somit gegen die Annahme eines Angriffs der Beschuldigten. Gemäss den Aussagen des Zeugen L._____ waren es die Privatkläger, die die Auseinandersetzung mit H._____, F._____ und G._____ initiiert hätten. Zunächst hätten die drei Letzteren bei ihm geklopft und gefragt, wo das Wasser überlaufe. Er habe gesagt, er werde es ihnen zeigen, er müsse nur noch die Kappe und den Pullover anziehen, dann sei er ihnen in den ersten Stock gefolgt, wobei sie schon vorgegangen bzw. hochgerannt seien. Es seien mehrere Leute in der Küche gewesen. Er wisse nicht genau wer.