einige möglicherweise durch Abwehrhandlungen, jedoch auch durch selbst ausgeführte Schläge entstanden seien könnten. Hierfür kann es zahlreiche Gründe geben. So waren die Privatkläger teilweise in einem stark alkoholisierten Zustand (B._____: 2.06‰, UA act. 1364). Zudem haben die Beschuldigten relativ dicke Jacken getragen, was einen gewissen abdämpfenden Einfluss gehabt haben dürfte (Fotos UA act. 1710-1712 und 1228, 1251; vgl. UA act.