Zwar hat sich der Angriff lediglich gegen B._____ gerichtet, jedoch hätte dieser schwerer verletzt werden können und war einer grösseren Gefährdung ausgesetzt, als derjenigen, die sich in ihren einfachen Körperverletzungen tatsächlich verwirklicht hat. Mithin tritt der Schuldspruch wegen Angriffs zum Schuldspruch wegen versuchter schwerer Körperverletzung hinzu. Die Berufung der Staatsanwaltschaft sowie B._____ erweisen sich in diesem Punkt somit als begründet.